Volleyball

Im Sommer spielen wir auf unserem Beachplatz beim Treff.MAX.

Benutzungsbestimmungen Beachvolleyballplatz

Die Anlage ist Eigentum des ÖTB Turnverein Schwanenstadt 1870.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unfall, Diebstahl, körperlichen Schäden sowie Beschädigungen jeglicher Art. Die Platzregeln wie nachfolgend beschrieben sind unbedingt zu befolgen.

  1. Die Benutzung ist nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich.Als vereinsfremde Person registriere dich vor der ersten Reservierung auf https://schwanenstadt.vereinfacht.at/benutzer/login und gib deine persönlichen Daten ein (du musst nicht Mitglied im Turnverein werden).

    Sobald du registriert bist, kannst du als vereinsfremde Person den Platz um 10,- €/Stunde reservieren. Als Mitglied ist die Reservierung kostenfrei!

    Gehe dazu auf „Raum buchen“. Dort findest du den Kalender für den Beachvolleyballplatz.

    Mit Auswahl des Zeitraums kann die Buchung geöffnet und erfasst werden.

    Zur Bezahlung lege bitte in deinem Profil einen Zahlungsweg an (Kreditkarte, Sofortüberweisung, Sepa = Dauerauftrag).

  2. Halte den Platz sauber und nimm deinen Müll nach dem Spiel wieder mit.

  3. Nimm keine Gegenstände aus Glas, Porzellan, Keramik, Metall und anderen zerbrechlichen sowie scharfkantigen Gegenständen auf die Sandflächen mit.

  4. Das Rauchen und Konsumieren von Alkohol auf der Beach-Anlage ist verboten.

  5. Behandle die Geräte sorgsam und unterlasse jede Beschmutzung und Beschädigung. Gehe mit den Netzen, Linien und Pflegegeräten sachgerecht um. Melde Beschädigungen an turnverein.schwanenstadt@gmx.at.

  6. Nach dem Spielen ziehe den Platz mit den zur Verfügung stehenden Rechen ab und begradige die Sandfläche und verlasse den Platz in ordnungsgemäßem Zustand. 

  7. Feiere auf dem Platz keine Party. Es handelt sich um einen Sportplatz und keine Party-Location. Die anderen Sportler am Platz sollen sich nicht gestört fühlen (laute Musik, …)

  8. Auf der Anlage steht kein öffentliches WC zur Verfügung!

  9. Nur die Beachplatz-Anlage steht zur Nutzung für vereinsfremde Personen zur Verfügung. Der Rest der Anlage ist Vereinsmitgliedern vorbehalten.

  10. Im Falle grober Verstöße gegen diese Platzregeln sind die Eigentümer berechtigt, den Nutzer dauerhaft von der Nutzung auszuschließen und im Schadensfall vom Verursacher Schadensersatz zu verlangen.